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Können Ausländer in Dubai Immobilien kaufen? Die Eigentumsregeln in Klartext

Aktualisiert: 7 Min. Lesezeit

Die kurze Antwort lautet ja — und umfassender, als die meisten Neueinsteiger erwarten. Ausländische Staatsangehörige jedes Landes dürfen in Dubais ausgewiesenen Freehold-Zonen Immobilien kaufen, besitzen, verkaufen, vermieten und vererben, mit dem Title Deed zu 100% auf den eigenen Namen. Kein lokaler Partner, kein Auslaufen eines Leasehold, keine Sondergenehmigung, keine Mindestinvestition und keine Pflicht, je einen Fuß in die VAE zu setzen. Dieser Leitfaden legt genau dar, was dieses Eigentum Ihnen gibt, den Schritt-für-Schritt-Weg für einen Nicht-Residenten, den einen Punkt, der sorgfältige Planung lohnt (das Erbrecht), und die Besonderheiten, die je nach Nationalität variieren.

Ausländisches Eigentum in Dubai
2002
Freehold für Ausländer geöffnet

kodifiziert im Gesetz 7 von 2006

100%
Eigentum auf den eigenen Namen

kein lokaler Partner

0
Sponsoren oder Aufenthalt nötig

ein Reisepass genügt

AED 2 Mio.
Schwelle für das 10-Jahres-Golden-Visa

AED 750K für ein 2-Jahres-Visum

Ja — volles Freehold seit 2002

Ausländische Staatsangehörige jedes Landes dürfen in Dubais ausgewiesenen Freehold-Zonen Immobilien kaufen, besitzen, verkaufen, vermieten und vererben — ein Recht, das 2002 eröffnet und in Artikel 4 des Gesetzes Nr. 7 von 2006 kodifiziert wurde. Das Eigentum besteht zu 100% auf Ihren Namen: kein lokaler Partner, kein Auslaufen eines Leasehold, keine besondere staatliche Genehmigung und keine Mindestinvestition.

Die Freehold-Karte umfasst inzwischen über 70 Distrikte und faktisch jede Neubebauung: Downtown, Palm Jumeirah, Dubai Marina, Dubailand, Dubai South und darüber hinaus. Wird ein Projekt international vermarktet — von Ghaf Woods in Dubailand bis Mr. C Residences in Downtown —, liegt es per Definition auf Freehold-Land.

Freehold- vs. Leasehold-Zonen

Ausländisches Freehold-Eigentum gilt innerhalb der ausgewiesenen Zonen — über 70 Distrikte, die praktisch jedes international vermarktete Projekt abdecken. Außerhalb dieser Zonen ist das Eigentum VAE- und GCC-Staatsangehörigen vorbehalten, und das Maximum für einen Ausländer ist ein langfristiges Leasehold. In der Praxis gilt: Wird es ausländischen Käufern beworben, ist es Freehold.

Was Freehold-Eigentum Ihnen tatsächlich gibt

Ihr Title Deed wird vom Dubai Land Department ausgestellt und ist rechtlich nicht von dem eines VAE-Staatsangehörigen zu unterscheiden. Konkret bedeutet das:

  • Unbefristet besitzen und jederzeit an jeden Käufer weiterverkaufen, ob einheimisch oder ausländisch.
  • Lang- oder kurzfristig vermieten, ohne nationalitätsbedingte Beschränkungen.
  • Das Asset an Ihre Erben übertragen (siehe den Abschnitt zum Erbrecht unten).
  • Keine Pflicht, in den VAE zu wohnen, sie zu besuchen oder ein Visum zu halten.
  • Käufe ab AED 750.000 qualifizieren für ein verlängerbares 2-Jahres-Aufenthaltsvisum; ab AED 2 Mio. für das 10-Jahres-Golden-Visa.

Das Visum ist ein Nebenprodukt, keine Hürde

Sie beantragen keinen Aufenthalt, um zu kaufen — Sie kaufen, und die Aufenthaltsoption folgt automatisch an den Schwellen von AED 750K und AED 2 Mio. Das Golden Visa erstreckt sich auf einer einzigen qualifizierenden Immobilie auf Ihren Ehepartner und Ihre Kinder.

Der Eigentumsweg für einen Nicht-Residenten

Es gibt für ausländische Käufer keinen zusätzlichen Genehmigungsschritt, keinen Ausschuss und keinen Sponsor. Die Abfolge ist dieselbe — EOI, Buchung, SPA, 4% DLD-Gebühr und escrow-geschützte Zahlungen —, die jeder Käufer durchläuft, und ein Reisepass ist das einzige Ausweisdokument, das zum Kauf erforderlich ist. Eine Emirates ID wird erst relevant, falls Sie später einen Aufenthalt aufnehmen.

Von der Berechtigung zum Title Deed — und Visum
  1. 01

    Berechtigung bestätigen

    nur Reisepass

    Jede Nationalität qualifiziert in einer Freehold-Zone. Ein gültiger Reisepass ist das einzige Dokument, um zu beginnen.

  2. 02

    Reservieren & SPA unterzeichnen

    kein Sponsor

    Reichen Sie die EOI ein, zahlen Sie die Buchungsanzahlung und unterzeichnen Sie das SPA — identisch zum Weg jedes Käufers.

  3. 03

    Bei der DLD registrieren

    4% DLD

    Zahlen Sie die 4% DLD-Gebühr; die Raten fließen über das RERA-Escrow-Konto des Projekts.

  4. 04

    Title Deed erhalten

    100% Freehold

    Die DLD stellt einen Freehold-Title-Deed auf Ihren Namen aus — rechtlich identisch mit dem eines VAE-Staatsangehörigen.

  5. 05

    Optional: Aufenthalt beantragen

    AED 750K / 2 Mio.

    AED 750K schaltet ein verlängerbares 2-Jahres-Visum frei; AED 2 Mio. das 10-Jahres-Golden-Visa für Sie und Ihre Familie.

Eine Finanzierung existiert ebenfalls: Hypotheken für Nicht-Residenten laufen bei rund 50% Beleihungswert, doch die meisten Off-Plan-Käufer nutzen schlicht Bauträger-Zahlungspläne zu 0% Zinsen und umgehen die Bank vollständig. Wo eine Finanzierung gewünscht ist, geben Banken Nicht-Residenten innerhalb von 5–10 Werktagen gegen Reisepass, Kontoauszüge und Einkommensnachweis eine Vorabzusage.

Unsicher, welcher Schritt auf Ihre Situation zutrifft — oder ob Sie finanzieren oder einen Zahlungsplan nutzen sollen? Wir gehen den gesamten Weg mit Ihnen, kostenlos und in Ihrer Sprache.

Erbrecht: das eine, das richtig geplant gehört

Standardmäßig können VAE-Gerichte lokales Erbrecht auf in den VAE belegene Vermögenswerte anwenden. Nicht-muslimische Eigentümer lösen das sauber, indem sie ein Testament beim DIFC Wills Service Centre registrieren (ab rund AED 10.000) oder unter den Personenstandsreformen der VAE von 2020 das Recht ihres Heimatlandes wählen.

Für ein Portfolio jeder Größe ist das eine Stunde Papierkram, die Ihren Erben jahrelange Nachlassunklarheit erspart. Miteigentum ist ebenso unkompliziert — Ehepartner oder Partner können Anteile auf einem einzigen Title Deed in jedem gewünschten Verhältnis gemeinsam registrieren.

Überspringen Sie das Testament nicht

Ohne ein registriertes DIFC-Testament oder eine ausdrückliche Wahl des Heimatlandrechts kann Ihre Dubaier Immobilie in das lokale Erbrecht fallen — das sie anders aufteilen kann, als Sie es beabsichtigen. Es ist der eine Punkt der ausländischen Eigentumsverwaltung, den man wirklich früh richtig machen sollte.

Hinweise nach Nationalität

Europäische Käufer stoßen auf VAE-Seite auf keine Beschränkungen; der Planungspunkt ist die heimische Steueransässigkeit, da die meisten EU-Staaten weltweite Mieteinnahmen besteuern. Die über 140 Doppelbesteuerungsabkommen der VAE verhindern meist eine doppelte Zahlung, beseitigen aber nicht die Steuerpflicht im Heimatland.

GUS-Käufer gehören zu den aktivsten Gruppen Dubais; rechnen Sie bei der Übertragung mit der üblichen Herkunftsnachweis-Dokumentation und überweisen Sie stets von Konten auf Ihren eigenen Namen auf das Projekt-Escrow-Konto. Indische Käufer — durchgängig Dubais größte ausländische Gruppe — bewegen sich innerhalb des LRS-Limits der RBI von USD 250.000 pro Person und Finanzjahr; Paare bündeln routinemäßig ihre Freibeträge auf USD 500.000, und mehrjährige Off-Plan-Zahlungspläne verteilen Überweisungen naturgemäß über mehrere Steuerjahre.

Überweisen Sie auf Ihren eigenen Namen

Welche Nationalität Sie auch haben, die Übertragung läuft reibungslos, wenn die Mittel von einem Bankkonto auf Ihren eigenen Namen auf dem RERA-Escrow-Konto des Projekts eintreffen. Überweisungen Dritter lösen zusätzliche Herkunftsnachweis-Prüfungen aus und können eine Registrierung blockieren.

Wohin ausländisches Geld tatsächlich fließt

Die ausländische Nachfrage konzentriert sich 2026 auf masterplanbasierte Freehold-Communities an beiden Enden der Preiskurve: Wert-und-Rendite-Distrikte wie Dubailand auf der einen Seite, markengeführtes Downtown-Produkt auf der anderen. Dieselbe Logik reicht über Dubai hinaus — die ausgewiesenen Investitionszonen von Abu Dhabi geben Ausländern gleichwertiges Eigentum, wobei Projekte wie Sobha Villaments nahe Yas Island Käufer einfangen, die über die beiden Emirate diversifizieren.

Die praktische Erkenntnis: Die Nationalität ist in diesem Markt keine Einschränkung — Käufer aus weit über 150 Ländern halten heute Dubaier Title Deeds. Ihre Kapitalstrategie, nicht Ihr Pass, ist die Variable, die tatsächlich zählt.

Der Pass entscheidet nicht über die Rendite

Mit über 150 Nationalitäten bereits im Eigentumsregister war die Frage nie, ob Sie besitzen können — sondern was und wo Sie es wählen. Die Strategie, nicht die Staatsangehörigkeit, bestimmt das Ergebnis.

Häufige Fragen

Nein. Ein Reisepass genügt zum Kaufen, Besitzen, Vermieten und Verkaufen. Die Aufenthaltsgenehmigung ist vollständig optional — wobei der Kauf selbst Sie für ein Visum qualifizieren kann.

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Björn Bollfras

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