
Können Ausländer in Dubai Immobilien kaufen? Die Eigentumsregeln in Klartext
Aktualisiert: 5 Min. Lesezeit
- 2002
- Freehold law
- 100%
- Ownership
- 0
- Sponsor needed
- 10 yr
- Golden Visa
Ja — volles Freehold-Eigentum seit 2002
Staatsangehörige jedes Landes können in Dubais ausgewiesenen Freehold-Zonen Immobilien kaufen, besitzen, verkaufen, vermieten und vererben — ein Recht, das 2002 geöffnet und in Artikel 4 des Gesetzes 7 von 2006 kodifiziert wurde. Das Eigentum lautet zu 100% auf Ihren Namen: kein lokaler Partner, kein auslaufendes Erbbaurecht, keine besondere staatliche Genehmigung, kein Mindestinvestment.
Die Freehold-Karte umfasst inzwischen über 70 Distrikte und praktisch alle Neubauprojekte: Downtown, Palm Jumeirah, Dubai Marina, Dubailand, Dubai South und darüber hinaus. Wird ein Projekt international vermarktet — von Ghaf Woods in Dubailand bis Mr. C Residences in Downtown —, steht es per Definition auf Freehold-Land.
Was Freehold-Eigentum Ihnen konkret gibt
Ihr Title Deed (die Eigentumsurkunde) wird vom Dubai Land Department ausgestellt und ist rechtlich nicht von dem eines VAE-Staatsbürgers zu unterscheiden:
- Unbefristet besitzen und jederzeit an jeden Käufer weiterverkaufen — lokal oder international
- Lang- oder kurzfristig vermieten, ohne Beschränkungen nach Nationalität
- Das Objekt an Ihre Erben weitergeben (siehe Abschnitt zum Erbrecht unten)
- Keine Pflicht, in den VAE zu leben, sie zu besuchen oder ein Visum zu halten
- Käufe ab AED 750,000 qualifizieren für ein verlängerbares 2-Jahres-Aufenthaltsvisum; ab AED 2 Millionen für das 10-jährige Golden Visa
Der Kaufprozess ist für Ausländer identisch
Es gibt keinen zusätzlichen Genehmigungsschritt, kein Komitee, keinen Sponsor für ausländische Käufer. Die Abfolge ist dieselbe wie für jeden Käufer — EOI, Buchung, Kaufvertrag, 4% DLD-Gebühr und treuhandgesicherte Zahlungen — und der Reisepass ist das einzige Identitätsdokument, das für den Kauf benötigt wird. Eine Emirates ID wird erst relevant, wenn Sie später eine Aufenthaltsgenehmigung annehmen.
Auch Finanzierung existiert: Hypotheken für Nicht-Residenten laufen bei rund 50% Beleihungswert, doch die meisten Off-Plan-Käufer nutzen schlicht die Bauträger-Zahlungspläne zu 0% Zinsen und lassen die Bank ganz außen vor. Wo eine Finanzierung gewünscht ist, erteilen Banken Nicht-Residenten innerhalb von 5–10 Werktagen eine Vorabgenehmigung gegen Reisepass, Kontoauszüge und Einkommensnachweis.
Erbrecht: ein Punkt, den Sie sauber planen sollten
Standardmäßig können VAE-Gerichte auf Vermögenswerte in den VAE lokales Erbrecht anwenden. Nicht-muslimische Eigentümer lösen das sauber, indem sie ein Testament beim DIFC Wills Service Centre registrieren (ab rund AED 10,000) oder im Rahmen der Personenstandsreformen der VAE von 2020 ihr Heimatrecht wählen. Für ein Portfolio jeder Größe ist das eine Stunde Papierarbeit, die Ihren Erben Jahre an Nachlassunsicherheit erspart. Auch Miteigentum ist unkompliziert — Ehe- oder Lebenspartner können Anteile in beliebigem Verhältnis auf einem einzigen Title Deed eintragen lassen.
Hinweise nach Nationalität
Europäische Käufer unterliegen VAE-seitig keinen Beschränkungen; der Planungspunkt ist die steuerliche Ansässigkeit im Heimatland, da die meisten EU-Staaten weltweite Mieteinnahmen besteuern. Die über 140 Doppelbesteuerungsabkommen der VAE verhindern in der Regel die Doppelbesteuerung — die Steuerpflicht im Heimatland heben sie jedoch nicht auf.
Käufer aus den GUS-Staaten gehören zu Dubais aktivsten Käufergruppen; rechnen Sie in der Übertragungsphase mit der üblichen Herkunftsnachweis-Dokumentation, und überweisen Sie stets von Konten auf Ihren eigenen Namen auf das Projekt-Treuhandkonto. Indische Käufer — konstant Dubais größte ausländische Gruppe — arbeiten innerhalb der LRS-Obergrenze der RBI von USD 250,000 pro Person und Finanzjahr; Paare bündeln ihre Kontingente routinemäßig auf USD 500,000, und mehrjährige Off-Plan-Zahlungspläne verteilen die Überweisungen naturgemäß über mehrere Fiskaljahre.
Wohin ausländisches Geld tatsächlich fließt
Die ausländische Nachfrage konzentriert sich 2026 auf masterplangeführte Freehold-Communities an beiden Enden der Preiskurve: Preis-Rendite-Distrikte wie Dubailand auf der einen Seite, markengetriebene Downtown-Objekte auf der anderen. Dieselbe Logik reicht über Dubai hinaus — Abu Dhabis ausgewiesene Investmentzonen geben Ausländern gleichwertiges Eigentum, mit Projekten wie Sobha Villaments nahe Yas Island, die Käufer anziehen, die über beide Emirate diversifizieren.
Die praktische Erkenntnis: Die Nationalität ist in diesem Markt keine Einschränkung — Käufer aus weit über 150 Ländern halten heute Title Deeds in Dubai. Ihre Kapitalstrategie, nicht Ihr Pass, ist die Variable, die wirklich zählt.
Häufige Fragen
Nein. Ein Reisepass genügt zum Kaufen, Besitzen, Vermieten und Verkaufen. Die Aufenthaltsgenehmigung ist vollständig optional — wobei der Kauf selbst Sie für ein Visum qualifizieren kann.

